EU-Beitritt, spezifiziert auf die Ukraine und die Republik Moldau

Es ist offiziell. Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau laufen. Doch ob und wann es so weit ist, ist noch unklar. Zudem äußert sich auch Ungarn skeptisch zu einer Mitgliedschaft.

Die ersten Sitzungen fanden bereits in Luxemburg statt, bei denen sich Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten und Abgesandte beider Staaten trafen. Hier wurden unter anderem die Leitlinien für die Gespräche ausgehändigt. Zu Beginn des Treffens sagte die belgische Außenministerin Hadja Lhbib im Namen der EU: „Dies ist ein historischer Moment für uns alle und ein Meilenstein in unserer Beziehung.“

„Ich freue mich, mit euch einen weiteren großen Schritt zu wagen“, sagte ein anderer Vertreter.

Auch die Ukraine feierte die Eröffnung der Verhandlungen. In einer aufgezeichneten Videobotschaft vor Präsident Wolodymyr Selenskyjs Amtssitz in Kiew sagte er: „Heute ist der Tag, auf den wir alle lange und hart hingearbeitet haben – die gesamte Mannschaft der Ukraine.“

Die Beitrittsgespräche für den EU-Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau wurden 2024 aufgenommen. Zu den Beitrittskandidaten zählen beide Länder seit Juni 2022. Die Beitrittsanträge haben die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien zusammen nach den Angriffen Russlands gestellt.

Damit ein Land in die Europäische Union aufgenommen werden darf, muss dieses Land bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen.

Diese Kriterien werden wie folgt unterteilt:

o   "Politische", hierunter fällt institutionelle Stabilität, eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten.

o   "Wirtschaftliche", dazu zählt eine funktionsfähige Marktwirtschaft, zudem muss das Land dem Wettbewerbsdruck des EU-Binnenmarktes standhalten können.

o   Das "Acquis-Kriterium" ist die letzte Voraussetzung und besagt, dass ein Land die gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken der

EU übernimmt.

Der Weg vom Antrag zum Kandidatenstatus startet, indem ein Land einen Beitrittsantrag an den Rat der Europäischen Union stellt. Dieser Antrag wird an die Europäische Kommission weitergeleitet und unterläuft eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Daraufhin schreibt die Kommission eine Stellungnahme zu möglichen Verhandlungen, darin befinden sich auch Empfehlungen für das Land. Danach kommt es zur Verleihung des Kandidatenstatus oder von Vorgaben, auch "Benchmarks" genannt, je nach Vorbereitung und Zustand des Bewerberlandes.

Von nun an überwacht die Kommission das Land und seine Reformschritte, diese werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten.

Die Kommission empfiehlt daraufhin die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen, allerdings muss der Rat der Europäischen Union der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen einstimmig zustimmen. Ist dies geschehen, laufen die Verhandlungen nach dem folgenden Plan ab; in 35 Kapiteln wird geprüft, ob und wie gut das Bewerberland die oben genannten Kriterien erfüllt, zudem wird über die einzelnen Aspekte verhandelt. Davor führt die Kommission zu jedem Kapitel ein sogenanntes "Screening" durch und informiert anschließend den Rat der EU, welche Anpassungen in dem Bewerberland notwendig sind. Dann spricht die Kommission basierend auf dem Screening eine Empfehlung aus, die tatsächliche Eröffnung der Verhandlungskapitel zu starten. Die Durchführung dieser Empfehlung erfordert die einstimmige Zustimmung des Rates der EU. Zur Ratifizierung kommt es, wenn ein Beitrittsvertrag entworfen wurde, welcher die Ergebnisse der Verhandlungen enthält; der Rat der EU, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmen; der Vertrag unterzeichnet wurde, so erhält das Land den Status "beitretender Staat". Nun findet eine Ratifizierung, also die Anerkennung des Vertrags, durch alle EU-Staaten und den Beitrittskandidaten statt. Nach Abschluss dieses Prozesses tritt der Vertrag zu dem vorgesehenen Datum in Kraft. Ist all das geschehen, ist das Land jetzt Mitglied der Europäischen Union.

Ein EU-Beitritt bringt viele Vorteile, wie zum Beispiel die militärische Unterstützung, wirtschaftliche Vorteile und ein stabiles politisches System.

Zudem ist die Osterweiterung der Europäischen Union ein gemeinsames Ziel der EU, der Republik Moldau und der Ukraine. Bereits in den 1990er Jahren gab es eine Annäherung an die EU, der Beitrittsantrag wurde allerdings mehrere Jahrzehnte später gestellt.

 

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-beitritt-verhandlungen-ukraine-moldau-100.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erweiterung-eu-2049664

 

Bildquelle:  https://pixabay.com/de/photos/fahne-europa-flagge-eu-europäisch-2608475/

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